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Kostenübernahme durch Krankenkasse – Bedeutung, Definition & Erklärung

Fast alle Krankenkassen bezuschussen Ernährungsberatungen und -kurse, da eine individuelle Ernährungsberatung sinnvoll sein kann. Verpflichtet sind die Kassen dazu allerdings nicht: eine individuelle Ernährungsberatung zählt zu den sogenannten Ermessensleistungen. Krankenkassen können z.B. festlegen, bei welchen Krankheiten sie zahlen – mit Ausnahme bei z.B. Mukoviszidose oder seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen: hier muss die Kasse die Kosten komplett übernehmen. Wenn man eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchte, benötigt man vom Arzt eine entsprechende Verordnung, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Die Kasse entscheidet dann, ob sie sich an den Kosten beteiligt. Sollte man keine ärztliche Verordnung haben, bieten die Kassen Gesundheitskurse an, die sie in unterschiedlicher Höhe bezuschussen.