Ein Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gibt fünf Pflegegrade (1–5). Je höher der Pflegegrad, desto höher sind der Unterstützungsbedarf und die Leistungen der Pflegeversicherung.
• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf