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Ernährungsberatung – Bedeutung, Definition & Erklärung

Die Ernährungsberatung gehört normalerweise in den Bereich Prävention, richtet sich meist an gesunde Menschen bei Fragen zur richtigen Ernährung und soll Mangel- und Fehlernährung vermeiden. Die Bezeichnungen „Ernährungsberater“ und „Ernährungstherapeut“ sind nicht geschützt. Damit sich die Kassen an den Kosten beteiligen, werden nur folgende Qualifikationen anerkannt: Diätassistenten mit staatlich anerkanntem Fachschulabschluss, Ökotrophologen und Ernährungswissenschaftler mit entsprechender Zusatzausbildung, Absolventen fachverwandter Studiengänge mit entsprechender Zusatzausbildung und Ärzte mit Zusatzausbildung in Ernährungsmedizin. Die Krankenkassen beteiligen sich nur an den Kosten einer Ernährungsberatung, wenn sie ausdrücklich der Prävention dient – die Höhe des Zuschusses ist bei den Kassen unterschiedlich.