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Medikamentenentsorgung – Bedeutung, Definition & Erklärung

Alte Medikamente (mit Ausnahme von Zytostatika) gelten nach der Abfallverzeichnisverordnung nicht als gefährlicher Abfall und dürfen deshalb über den Restmüll (schwarze Restmülltonne) entsorgt werden. Pappschachteln und Beipackzettel gehören in die Papiertonne, während Medikamentenreste in den Restmüll gegeben werden. Medikamente dürfen niemals über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da sie die Umwelt belasten können. Außerdem sollten sie im Restmüll so verpackt oder versteckt werden, dass Kinder sie nicht mit Süßigkeiten verwechseln. Um Abfälle zu vermeiden, empfiehlt es sich, nur die Menge an Medikamenten aus der Apotheke zu beziehen, die tatsächlich benötigt wird.