← Zurück zum Glossar

Pflegegrad – Bedeutung, Definition & Erklärung

Ein Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gibt fünf Pflegegrade (1–5). Je höher der Pflegegrad, desto höher sind der Unterstützungsbedarf und die Leistungen der Pflegeversicherung.

• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung

• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung

• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf