Ablauf einer betrieblichen Gesundheitsförderung im Gesundheitswesen für Pflegekräfte

Betriebliche Gesundheitsförderung im Gesundheitswesen für Pflegekräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen, Kliniken und Pflegediensten

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein für Ihre Pflegekräfte optimales Angebot im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung im Gesundheitswesen. 

Unsere Maßnahmen können wir bei Ihnen vor Ort durchführen oder in unserem Schulungszentrum in Hamburg. Möglich sind Kurse und Beratungen auch als Online-Kurs und interaktiver Beteiligung oder als Online-Beratung.

Wir erstellen einen Kostenvoranschlag und besprechen eine eventuelle Bezuschussung der Kosten durch die Krankenkasse. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind von den Krankenkassen anerkannte Ernährungsfachkräfte.


Die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Ernährungspraxis Deutschland werden steuerlich unterstützt

Seit dem 1. Januar 2009 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt.

Für Maßnahmen der Gesundheitsförderung kann ein Unternehmen 500,00 Euro je Mitarbeiterin und Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei einsetzen. 

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen z.B.:

  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsangebote
  • Suchtprävention
  • Stressbewältigung

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