So geht’s: Ablauf einer Ernährungsberatung und Ernährungstherapie
Ablauf: Ernährungsberatung und Ernährungstherapie von A bis Z
Eine Ernährungsberatung und -therapie besteht in der Regel aus mehreren Terminen. Eine ausführliche Ernährungsanamnese und das Führen eines Ernährungstagebuchs bilden zumeist die Basis der Beratung. Bevor Sie eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie in Anspruch nehmen, benötigen Sie eventuell eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Wir haben für Sie den Ablauf zusammengefasst, um Ihnen einen ersten Überblick zu erschaffen:
1. Sie nehmen zunächst telefonisch Kontakt mit uns auf.
Falls Sie Fragen haben zum Ablauf, können wir dies besprechen und dann direkt einen Termin vereinbaren. In diesem Telefonat erklären wir Ihnen auch, welche Unterlagen benötigt werden und wir kümmern uns an-schließend um die Kostenbezuschussung durch die Krankenkasse.
2. Das erste Beratungsgespräch …
… ist ein Anamnesegespräch oder Erstgespräch, wie es in der Fachsprache heißt. In diesem Gespräch erheben wir alle relevanten Informationen wie z.B. Vorerkrankungen, Blutwerte, Ernährungsgewohnheiten etc. In diesem ersten Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Bedürfnisse Sie haben und welche weiteren Schritte für Sie von Nutzen sind. Hier können Sie auch Ihre Wünsche an die Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie äußern.
3. Ab der zweiten Folgeberatung …
… geht es dann um die konkrete Ernährungsumstellung. Bei Bedarf bekommen Sie einen Ernährungsplan und wir besprechen Ihr jeweiliges Ernährungsthema. Bis zu fünf Termine werden von der Krankenkasse bezuschusst. Wie viele Termine Sie insgesamt in Anspruch nehmen richtet sich nach Ihrem Bedarf.
Wichtig: Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse möglich
Die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie durch die Ernährungspraxis Deutschland wird aufgrund der Ausbildung unserer Ernährungsfachkräfte (Diplom Oecotrophologeninnen und Oecotrophologen oder Diätassistentinnen und Diätassistenten mit Zusatzqualifikation zertifizierte Ernährungsberater/in VDOe oder DGE) von den meisten Krankenkassen mit bis zu 85% Kostenübernahme bezuschusst!