Das Prozedere: Ernährungsberatung in Ihrer Praxis
So einfach etablieren Sie eine kompetente Ernährungsberatung für Ihre Patientinnen und Patienten in Ihrer Praxis
Das Prozedere der Ernährungsberatung ist so gestaltet, dass Sie keine zusätzliche Arbeit und Belastung haben. Wir möchten Sie unterstützen und entlasten.
Der beschriebene Ablauf ist exemplarisch zu sehen, wir besprechen und erarbeiten ein individuelles Prozedere für die Einbindung und Etablierung einer fundierten Ernährungsberatung in Ihrer Praxis – ganz nach Ihren Wünschen und Anforderungen.
1. Schritt:
Sie stellen einen Bedarf an ernährungsmedizinischer Ernährungstherapie oder an präventiver Ernährungsberatung fest.
2. Schritt:
Sie sprechen den Patienten an und füllen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.
3. Schritt:
Der Patient trägt sich in die Liste zur Ernährungsberatung ein oder kontaktiert uns direkt.
4. Schritt:
Wir besprechen die anfallenden Kosten und die Bezuschussung durch die Krankenkasse und helfen bei den Formalitäten. Wenn der Patient sich für die Beratung entscheidet führen wir die Beratung durch.
5. Schritt:
Wir schreiben für Sie einen Bericht über den Verlauf der Beratung.
Die Ernährungsberatung und -therapie nach § 20 nd §43 belastet das ärztliche Budget nicht! Unsere Leistungen sind von den Krankenkassen anerkannt und werden bezuschusst. Unsere Ernährungsfachkräfte sind zertifiziert und in ständiger Weiterbildung.
Fragen zum Ernährungsservice für Arztpraxen der Ernährungspraxis Deutschland?
Gerne stellen wir Ihnen unseren bundesweiten Ernährungsservice für Patientinnen und Patienten in Ihrer Arztpraxis in einem persönlichen Termin konkret vor. Dazu freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.